Seit dem 1. September 2026 muss jedes umsatzsteuerpflichtige französische Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung folgt einem gestaffelten Zeitplan bis 2027, doch die Empfangsfrist betrifft bereits heute alle Web-Freelancer und Agenturen in Frankreich.
Ein Zeitplan in zwei Schritten
Die Reform unterscheidet zwei Pflichten, die nicht gleichzeitig kommen. Der Empfang gilt sofort für alle; die Ausstellung richtet sich nach der Unternehmensgröße. Ein Kleinstunternehmen, das dreimal im Monat Rechnungen stellt, fällt genauso in den Empfangsbereich wie ein Großkonzern.
| Datum | Wer | Pflicht |
|---|---|---|
| 1. September 2026 | Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen | Empfang elektronischer Rechnungen |
| 1. September 2026 | Großunternehmen und ETI | Ausstellung elektronischer Rechnungen |
| 1. September 2027 | Kleinunternehmen, KMU, Kleinstunternehmen, Freelancer | Ausstellung elektronischer Rechnungen |
Was eine elektronische Rechnung wirklich ist
Der Begriff führt in die Irre. Im Sinne der Reform ist ein als E-Mail-Anhang versandtes PDF keine elektronische Rechnung: es ist eine digitalisierte Papierrechnung. Eine elektronische Rechnung ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei in einem der drei zugelassenen Formate: Factur-X (ein für Menschen lesbares PDF mit XML-Daten), UBL oder CII. Sie wandert nicht mehr von Postfach zu Postfach wie eine per SPF, DKIM und DMARC authentifizierte E-Mail, sondern läuft über eine zugelassene Plattform (plateforme agréée), die sie an den Empfänger und an die Verwaltung übermittelt.
<!-- Fragment CII minimal (socle de Factur-X) -->
<rsm:CrossIndustryInvoice>
<rsm:ExchangedDocument>
<ram:ID>FA-2026-0042</ram:ID>
<ram:TypeCode>380</ram:TypeCode> <!-- 380 = facture commerciale -->
<ram:IssueDateTime>
<udt:DateTimeString format="102">20260901</udt:DateTimeString>
</ram:IssueDateTime>
</rsm:ExchangedDocument>
</rsm:CrossIndustryInvoice>Zugelassene Plattformen, das PPF und das Verzeichnis
Die Terminologie hat sich 2024 geändert. Der frühere „Partner-Betreiber für Dematerialisierungsplattformen“ (PDP) heißt nun zugelassene Plattform (plateforme agréée, PA): ein von der Finanzverwaltung registrierter Akteur, der Rechnungen ausstellen, empfangen und übermitteln darf. Das Öffentliche Rechnungsportal (PPF), zunächst als kostenloser Ausstellungsdienst gedacht, wurde neu ausgerichtet: es bietet kein Erfassungswerkzeug mehr, führt aber das Verzeichnis der steuerpflichtigen Unternehmen und bündelt die an die DGFiP übermittelten Daten. Chorus Pro übernimmt weiterhin die Rechnungsstellung an den öffentlichen Sektor.
Eine elektronische Rechnung zu empfangen ist keine Option mehr: am 1. September 2026 gilt die Pflicht selbst für den Freelancer, der dreimal im Monat Rechnungen stellt.
Lebenszyklus, Status und E-Reporting
Die Reform beschränkt sich nicht darauf, eine Datei zu transportieren. Jede Rechnung trägt einen Lebenszyklus, dessen vier Status über die zugelassene Plattform an die Verwaltung gemeldet werden müssen. Diese Status speisen die Zahlungsverfolgung und mit der Zeit das Vorausfüllen der Umsatzsteuer.
| Status | Auslöser | Zweck |
|---|---|---|
| Eingereicht | Rechnung von der zugelassenen Plattform übermittelt und geprüft | Ausgangspunkt der Datenübermittlung an die DGFiP |
| Zurückgewiesen | Unlesbare oder nicht konforme Datei (fehlende Angaben) | Technische Zurückweisung durch die Plattform |
| Abgelehnt | Fachliche Ablehnung durch den Käufer (Empfänger, Betrag, Leistung) | Kaufmännischer Grund, kein Formatproblem |
| Bezahlt | Zahlung beim Lieferanten eingegangen | Vorausfüllen der Umsatzsteuer auf Zahlungseingänge |
Für den Freelancer ist die Folge konkret: eine Rechnungssoftware, die nur eine Datei erzeugt, ohne diese Status zu verwalten, reicht nicht aus. Die Verwaltung des Lebenszyklus gehört zum Leistungsumfang der zugelassenen Plattform.
Neben der elektronischen Rechnungsstellung verlangt ein zweiter Mechanismus, das E-Reporting, die Übermittlung bestimmter Transaktionsdaten außerhalb des inländischen B2B-Bereichs: Verkäufe an Privatpersonen, im Ausland ansässige Kunden, Zahlungseingänge. Das Ziel ist dasselbe wie bei den Rechnungen: der DGFiP einen nahezu zeitnahen Blick auf die Tätigkeit geben und langfristig die Umsatzsteuererklärungen vorausfüllen.
Empfang vorbereiten und Plattform wählen
Der erste Schritt ist der Empfang. Er setzt voraus, dass eine zugelassene Plattform gewählt und die Eintragung im Verzeichnis erfolgt ist, sonst können Lieferantenrechnungen nicht mehr empfangen werden. Danach folgt die Vorbereitung der Ausstellung, ab dem 1. September 2027 für Freelancer verpflichtend: der richtige Moment, um das Rechnungswerkzeug zu prüfen und sicherzustellen, dass es konformes Factur-X erzeugt. Eine sorgfältige Einrichtung, im Geist eines gut konfigurierten unabhängigen Rechnungsworkflows, erspart es, im nächsten Jahr unter Druck alles neu zu machen.
Die Plattform wird unter den von der DGFiP registrierten Betreibern gewählt, deren offizielle Liste mit fast einhundertfünfzig Plattformen im Sommer 2026 als offene Daten veröffentlicht und aktuell gehalten wird. Diese Liste ist die einzig verlässliche Referenz: eine nicht registrierte Plattform erfüllt die Pflicht nicht, so leistungsfähig sie auch sei. Vier Kriterien verdienen vor der Entscheidung Beachtung.
- Endgültige Registrierung statt vorläufiger: nur die endgültige Validierung bestätigt, dass die Plattform alle regulatorischen Tests bestanden hat.
- Integration in das bestehende System: Buchhaltung, ERP oder ein bereits vorhandenes Rechnungswerkzeug, um Doppelerfassung zu vermeiden.
- Abgedeckte Formate und Flüsse: Ausstellung, Empfang, Statusverwaltung und E-Reporting bei einem Betreiber.
- An das Volumen angepasste Preise: ein Freelancer mit wenigen Rechnungen im Monat hat nicht die Anforderungen einer Agentur mit hohem Durchsatz.
Ohne Verzögerung prüfen. Ein selbstgebautes Rechnungswerkzeug oder ein einfacher PDF-Export genügen nicht mehr. Drei Punkte sind zu kontrollieren: die gewählte zugelassene Plattform, die Eintragung im PPF-Verzeichnis und die Fähigkeit des Werkzeugs, ein strukturiertes Format (Factur-X, UBL oder CII) zu erzeugen.
Sanktionen und Steuerrisiko
Das Versäumnis, eine elektronische Rechnung auszustellen, wird mit 15 Euro pro Rechnung geahndet, begrenzt auf 15 000 Euro pro Jahr. Ein Verstoß beim E-Reporting kostet 250 Euro pro Übermittlung, ebenfalls auf 15 000 Euro pro Jahr begrenzt. Diese Beträge sollen steigen, sobald sich das System verallgemeinert. Das schwerste Risiko ist jedoch nicht die Geldbuße: ohne konforme Rechnung kann der Vorsteuerabzug von der Verwaltung verweigert werden, was die Liquidität direkt trifft.
| Verstoß | Einzelbetrag | Jahresobergrenze |
|---|---|---|
| Keine elektronische Ausstellung | 15 € pro Rechnung | 15 000 € |
| Kein E-Reporting | 250 € pro Übermittlung | 15 000 € |
Das Wichtigste in Kürze
Am 1. September 2026 ist der Empfang elektronischer Rechnungen für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend, während die Ausstellung nur für Großunternehmen und ETI gilt. Freelancer und Kleinunternehmen haben bis zum 1. September 2027 Zeit für die Ausstellung, müssen aber bereits empfangen können: eine zugelassene Plattform zu wählen und sich im Verzeichnis einzutragen sind die beiden Schritte, die man nicht aufschieben sollte.
Ich führe meine eigene Ein-Personen-Gesellschaft und sehe diese Reform zunächst als nützliche Einschränkung: sie wird das per E-Mail versandte PDF endlich abschaffen, das nie eine echte Rechnung war. Mein Rat aus der Praxis an die Freelancer-Kollegen: wählt eure zugelassene Plattform nicht in der Hektik des September 2027. Nehmt das Thema jetzt in Angriff, solange die Empfangsfrist euch ohnehin zwingt, die Akte zu öffnen, und richtet das Rechnungswerkzeug im selben Zug aus. Das ist eine Stunde Einrichtung heute gegen eine Woche Panik später. Simon Janvier
Zum Weiterlesen: das offizielle Merkblatt des öffentlichen Dienstes, Facturation électronique : soyez prêt au 1er septembre 2026.
